April 2016
Abrechnung nach dem PSG II: Der Paragraph §87b entfällt.
Der Paragraph entfällt. Entsprechende Leistungen können aber (bei Vorliegen der Voraussetzungen) künftig gemäß §43b i.V.m. §§ 84 (8) und 85 (8) abgerechnet werden.
Die neuen Pflegegrade – was muss aus Abrechnungssicht gewusst werden?
Die Pflegebedürftigkeit wird ab 1.1.17 mittels des »Neuen Begutachtungs-Assessments« (NBA) festgestellt. In verschiedenen Modulen wird ermittelt, inwiefern die körperliche, kognitive und psychische Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Die hierbei ermittelten Punkte werden gewichtet und saldiert. Daraus resultiert [...]