Der Paragraph entfällt. Entsprechende Leistungen können aber (bei Vorliegen der Voraussetzungen) künftig gemäß §43b i.V.m. §§ 84 (8) und 85 (8) abgerechnet werden.
Der Paragraph entfällt. Entsprechende Leistungen können aber (bei Vorliegen der Voraussetzungen) künftig gemäß §43b i.V.m. §§ 84 (8) und 85 (8) abgerechnet werden.