Die Pflegebedürftigkeit wird ab 1.1.17 mittels des »Neuen Begutachtungs-Assessments« (NBA) festgestellt.
In verschiedenen Modulen wird ermittelt, inwiefern die körperliche, kognitive und psychische Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Die hierbei ermittelten Punkte werden gewichtet und saldiert. Daraus resultiert die Einstufung in einen der neuen fünf Pflegegrade. Für die Pflegegrade gelten neue Pflegesätze und Leistungsbeiträge.
Aktuell Pflegebedürftige werden nicht neu begutachtet, sondern anhand einer Regel (§140) übergeleitet
- »einfacher Stufensprung«:
Pflegegrad = Pflegestufe (I-III H) + 1 - »Doppelter Stufensprung« bei Eingeschränkter Alltagskompetenz: Pflegegrad = Pflegestufe (0-III) + 2
Das Bundesministerium für Gesundheit erklärt die Grundlagen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes / das NBA in diesem Video: